Rückerstattung der Eintrittskarten des Orgelkonzerts in der Elbphilharmonie

„Klingend, leuchtend, kommunikativ“ so sollte das 500-jährige Jubiläum der Stadt- und Marktkirche St. Dionysius zu Rheine sein. Mit Bedauern teilt die Steuerungsgruppe heute mit, dass nach Klärung aller rechtlichen Vorgaben jetzt feststeht, dass das Orgelkonzert für Nachtschwärmer in der Elbphilharmonie am 27. Juni 2020 nicht stattfinden kann. Die Verantwortlichen hoffen jedoch, eine ähnliche Fahrt in einigen Jahren noch einmal auf die Beine stellen zu können.

 

Für die Rückgabe der Eintrittskarten, die über das Pfarrbüro St. Dionysius erworben wurden, gibt es drei Möglichkeiten:

 

- Erstattung des Kaufpreises

- Gutschein für Produkte aus dem Jubiläumssortiment

- Spende zugunsten des Jubiläumsjahres

 

Die Pfarrei ist für die Wahl eines Gutscheins oder einer Spende dankbar. Dadurch wird mitgeholfen, das Jubiläumsjahr zu verlängern und einige Programmpunkte nachzuholen. Einzelheiten zur Rückerstattung und das entsprechende Formular finden Sie hier.

 

Für Eintrittskarten, die über das Büro der Elbphilharmonie erworben wurden, ist der Vertrieb der Elbphilharmonie zuständig.

 

Für Auskünfte rund um die Busfahrten nach Hamburg mit oder ohne Übernachtung, die im Zusammenhang mit dem Konzert bei Höffmann Reisen, Vechta, gebucht wurden, ist der Reiseveranstalter Höffmann zuständig. Das Reisebüro wird sich mit allen Reisenden postalisch in Verbindung setzen.