Bekanntmachungen zu den Wahlen hängen in den Kirchen aus.
Die Wählerlisten für die Kirchenvorstandswahl sowie für die Pfarreiratswahl können im Pfarrbüro am Marktplatz 14 vom 11. August bis zum 18. August zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Eingaben zu den Wählerlisten sind nur in dieser Frist möglich.
Die Kandidatenvorschlagsliste für die Wahl des neuen Kirchenvorstandes hängt in den Schaukästen an den Kirchen ab dem 9. August bis zum Wahltag aus.
Alle Wahlberechtigten haben das Recht, die Vorschlagsliste bis zum 22. August zu ergänzen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über das Pfarrbüro.
Die Liste der Kandidaten für den neuen Pfarreirat hängt gleichzeitig aus. Und kann ebenfalls in der genannten Frist ergänzt werden.
Artikel vom 07.08.2025

