Seit Jahrzehnten gehören die Gremien der Leitung und Mitverantwortung zum selbstverständlichen Erscheinungsbild unserer Gemeinden.
Getragen von der gläubigen Gewissheit, dass Gott uns nicht als einzelne erlöst hat, sondern in der Gemeinschaft des Volkes Gottes, machen diese Gremien die Beteiligung aller Mitglieder an der Leitung der Gemeinde deutlich.
Aufgrund von Taufe und Firmung sind alle berufen, ihren je eigenen Beitrag dazu zu leisten.
In Deutschland sind dies zwei Gremien,

Beide Gremien werden durch gleiche, freie, geheime und direkte Wahl aller Gemeindemitglieder über 16 Jahren bestimmt.
Der Vorsitz im Kirchenvorstand liegt gemäß den Vereinbarungen zwischen Kirche und Staat (Konkordat) beim Pfarrer,
der Pfarrgemeinderat wählt aus seiner Mitte einen Vorstand, dem der Pfarrer kraft Amtes angehört.