Seit Jahrzehnten gehören
die Gremien der Leitung und Mitverantwortung zum
selbstverständlichen Erscheinungsbild unserer Gemeinden.
Getragen
von der gläubigen Gewissheit, dass Gott uns nicht als einzelne
erlöst hat, sondern in der Gemeinschaft des Volkes Gottes, machen
diese Gremien die Beteiligung aller Mitglieder an der Leitung der
Gemeinde deutlich.
Aufgrund von Taufe und Firmung sind alle berufen,
ihren je eigenen Beitrag dazu zu leisten.
In Deutschland sind dies zwei
Gremien,
Beide Gremien werden durch
gleiche, freie, geheime und direkte Wahl aller Gemeindemitglieder
über 16 Jahren bestimmt.
Der Vorsitz im Kirchenvorstand liegt
gemäß den Vereinbarungen zwischen Kirche und Staat
(Konkordat) beim Pfarrer,
der Pfarrgemeinderat wählt aus seiner
Mitte einen Vorstand, dem der Pfarrer kraft Amtes angehört.